Fakultätsrat EI
Die Fakultätsräte (FakRäte) existieren ebenfalls auf Fakultätsebene. Sie entscheiden über die finanziellen und personellen Mittel und über die Studien-, Prüfung- und Promotionsordnungen ihrer Fakultät. Neben zwei stimmberechtigten und zwei beratenden Studierenden werden auch eine bestimmte Anzahl von Professor:innen und wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter:innen in dieses Gremium gewählt. Alle studentischen Mitglieder werden direkt gewählt. Jeder an der jeweiligen Fakultät eingeschriebene Studierende ist stimmberechtigt und wählbar. Die Amtszeit beginnt im Oktober und beträgt ein Jahr.