Senat

Der Senat ist das oberste Entscheidungsgremium der Universität und befasst sich mit allen fakultätsübergreifenden Fragen. Auch er wird nicht nur von Studierenden, sondern auch von Professor:innen und Mitarbeiter:innen besetzt. Der Senat beschäftigt sich unter Anderem mit der Errichtung, Änderung und Auflösung von Studiengängen, der Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen und der Berufung von Professor:innen. Weiterhin gehören dem Senat zwei ständige Ausschüsse an, nämlich der Studienausschuss und der Forschungsausschuss. Die Studierenden sind mit drei stimmberechtigten und zwei beratenden Plätzen vertreten. Die Amtszeit beginnt im Oktober und dauert ein Jahr.