Fachschaftsrat EI

Die Fachschaftsräte sind die Vertretungen der Fachschaften, also aller Studentinnen und Studenten der jeweiligen Fakultät. Sie haben die Aufgabe die spezifischen Interessen der Studierenden gegenüber der Fakultät zu vertreten. Das bedeutet, dass sie sich für die Verbesserungen der Studienbedingungen einsetzen, Ideen von Studierenden aufgreifen und damit die Kommunikation zwischen Studierendenschaft und Fakultät fördern. Darüber hinaus werden Informations- und andere Veranstaltungen wie z.B. Exkursionen oder Fachschaftspartys organisiert. Zudem sind die Fachschaftsräte für die Auswahl und Mitarbeit der studentischen Tutor*innen für die Erstsemesterbetreuung verantwortlich.

  • Die Fachschaftsräte bieten Hilfestellung bei Problemen zwischen Studierenden und Fakultät an.
  • Die Fachschaftsräte verhandeln im Namen der Studierenden bei Konflikten (wie z.B. Klausuren, Lehrenden, Prüfungsamt...).
  • Die Fachschaftsräte organisieren und unterstützen studentischen Projekte.

Die Fachschaftsräte haben 8 gewählte Mitglieder. Jeder Fachschaftsrat entsendet eines seiner Mitglieder in den Studierendenrat, um einen stetigen Kommunikationsfluss in beide Richtungen zu gewährleisten. Sie arbeiten eng mit dem StuRa zusammen und werden von diesem materiell und finanziell unterstützt. Alle 5 Fachschaftsräte verfügen über keinen eigenen Haushalt. Ihnen werden zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres gemeinsam Finanzmittel aus dem Haushalt des StuRa zugewiesen.

Ebenso wie der StuRa sind auch die Fachschaftsräte rein studentische Gremien. An jeder der fünf Fakultäten gibt es einen Fachschaftsrat. Alle Mitglieder werden direkt gewählt. Jede*r an der jeweiligen Fakultät eingeschriebene Studierende ist stimmberechtigt und wählbar. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.