Promovierendenvertretung

Die Promovierendenvertretung wurde mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG), welches im Jahr 2019 vollständig in Kraft trat, eingeführt. Sie vertritt die Belange der Doktorandenschaft der TU Ilmenau, setzt sich für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen bei der Promotion ein, beschäftigt sich mit landes- und hochschulpolitischen Themen, die speziell die Promovierenden betreffen und ist Anlaufstelle für alle Mitglieder der Doktorandenschaft. Ihre Mitglieder werden mit einer Amtszeit von einem Jahr durch die Doktorandenschaft gewählt. Die Promovierendenvertretung darf Vertreter:innen zu allen Sitzungen der universitären Gremien entsenden (z.B. Fakultätsräte oder Senat). Wir sind stets offen für Ideen, Vorschläge, Projekte und neue Mitglieder auch für unsere AGs. Kommt einfach auf uns zu.

Kandidieren kann jedes Mitglied der Doktorandenschaft und kann frei auf einer der neun Listen kandidieren (jeweils eine pro Fakultät, eine für Stipendiat:innen, für internationale Studierende, Angehörige von Graduiertenkollegs und externe Doktorand:innen). Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Doktorandenschaft.